Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
NOWOTNIK Metallverarbeitung & Toranlagenbau GmbH
Lommatzscher Straße 23 a
01587 Riesa
Vertreten durch
Axel Nowotnik
Kontakt
Telefon: 03525/5609-0
Telefax: 03525/5609-15
E-mail: info@nowotnik-metall.de
Registereintrag
Eingetragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Registernummer: HRB 5167
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 140696680
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Axel Nowotnik
Haftungsausschluss:
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir
jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7
Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen
Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8,9,10 TMG sind wir als
Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder
gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu
forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von
Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.
Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der
Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden
von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend
entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren
Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden
Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten
Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten
verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der
Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte
waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente
inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete
Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden
von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen
Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der
Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite
sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt
wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden
Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf
eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen
entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden
wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe
personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten
personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder
eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger
Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an
Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, daß die Datenübertragung
im Internet (z.B. bei der Kommunikation per e-Mail) Sicherheitslücken
aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch
Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der
Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur
Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und
Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die
Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im
Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch
Spam-Mails, vor.
AGB
NOWOTNIK-METALL-VERARBEITUNG & Toranlagenbau GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für
sämtliche mit uns geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht
ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind.
Spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten für alle, auch zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Anders lautende Bedingungen des Kunden
sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Sie gelten nur dann, wenn und soweit sie im Einzelfall von uns
schriftlich anerkannt werden.
Mündliche Vereinbarungen zu Vertragsabschlüssen mit unseren
Mitarbeitern, soweit diesen nicht eine entsprechende gesetzliche
Vertretungsmacht eingeräumt ist, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch uns.
Für Montage- und Serviceleistungen gelten ergänzend unsere Montage-
und Reparaturbedingungen.
B. Angebote, Vereinbarungen, Vertragsabschlüsse und Lieferungen
Alle Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Angaben zu Frachten
u. dgl. sind freibleibend. Muster, Modelle, Maße und sonstige Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit der Ware sind bis zur
Auftragsbestätigung von uns unverbindlich. Für Irrtümer, Druckfehler in
Prospekten und Preislisten übernehmen wir keine Haftung. Bestellungen
des Kunden bei uns, sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und
Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung. Bestätigen wir den Auftrag nicht in Schriftform, kommt der
Vertrag spätestens mit der Lieferung zustande.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen sowie Entwürfen und
anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht
vor. Alle Unterlagen verbleiben unser Eigentum, nur mit unserer
Genehmigung dürfen sie Dritten zugänglich gemacht oder vervielfältigt
werden. Sie sind uns, falls der Auftrag nicht erteilt wird, auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Unsere Angebote dürfen nur mit
unserer schriftlichen Zustimmung zu Leistungsverzeichnissen verwendet
werden.
Der Besteller ist verpflichtet, unsere Auftragsbestätigung und
soweit vorhanden, unsere Ausführungszeichnungen unverzüglich auf
Richtigkeit und die örtlichen Ausführungsmöglichkeiten, insbesondere
Baumasse, zu überprüfen und Unstimmigkeiten gegebenenfalls unverzüglich
mitzuteilen.
Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht
ausdrücklich schriftlich fest zugesagt werden. Die Einhaltung unserer
Leistungspflicht setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Pflichten des Bestellers voraus. Die Angabe von Fristen, die
gegebenenfalls stets vom Tage der Auftragsbestätigung an laufen, erfolgt
unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers.
Lieferfristen und Termine sind eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende
der Lieferfrist das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der
Ware gemeldet ist. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig,
soweit diese dem Besteller zumutbar sind.
Die Leistungszeit verlängert sich angemessen beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des
Falles zumutbaren Sorgfalt und unter Einsatz von angemessenen Mitteln
nicht abwenden können, gleichviel, ob diese Umstände bei uns oder bei
unseren Zulieferern oder Subunternehmern eingetreten sind. Als solche
gelten beispielsweise Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe,
Energieversorgungsschwierigkeiten, Fehlen von geeigneten
Transportmitteln, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und
Baustoffe sowie im Fall von Streik und Aussperrung. Wir werden dem
Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Der Besteller
behält das Recht, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen den
Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag, einer unberechtigten
Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch den Besteller
behalten wir uns vor, mindestens 30% des Auftragswertes an
Schadenersatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, der
durch entsprechende Beschaffungs- bzw. Arbeitsfortschritte begründet
ist, bleibt uns vorbehalten.
C. Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk.
Ein Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf
Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den ersten
Beförderer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers,
auf den Besteller über, ohne dass es hierzu einer Mitteilung bedarf.
Der Besteller muss eine Abladung und Lagerung in unmittelbarer Nähe der
Montagestelle ermöglichen.
D. Preise und Zahlungsbedingungen
Es werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise, zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Rechnung gestellt.
Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei
Lieferungen, die mindestens vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen,
behalten wir uns vor, die am Liefertage gültigen Preise zu berechnen.
Ändern sich nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten,
die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind
wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.
Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug in Euro
zu erfolgen. Sofern eine Zielvereinbarung getroffen wurde, hat die
Zahlung in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den
Betrag verfügen können. Kosten und Risiko des Zahlungsverkehrs trägt der
Käufer.
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen
zahlungshalber hereingenommen und erst nach endgültiger Einlösung
gutgeschrieben. Durch eine Hereingabe bleibt die Fälligkeit der
Forderung unberührt. Sämtliche Spesen oder Auslagen gehen zu Lasten des
Kunden, für rechtzeitige Einlösung oder Protesterhebung haften wir
nicht. Bei Protesterhebung eigener Wechsel des Kunden oder nicht
sofortiger Abdeckung protestierter fremder Wechsel sind wir berechtigt,
sämtliche noch laufende Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden
unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks nehmen wir
nicht an.
Bei Zahlungszielüberschreitung oder bei Verzug berechnen wir den
gesetzlichen Zinssatz gemäß § 288 II BGB, die Geltendmachung weiterer
Schäden bleibt vorbehalten.
Der Besteller kann uns gegenüber nur mit rechtskräftigen oder
unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, und nur wegen solcher
Forderungen seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.
Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Besteller
keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser
Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Leistungen zu
verweigern und alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge
fällig zu stellen, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit
für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung
nach Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
E. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem
Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder
anderweitig darüber zu verfügen, sofern dies in seinem Betrieb zu den
normalen Geschäften gehört. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung
oder Sicherungsabtretung ist ihm nicht gestattet. Der Besteller ist
verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltseigentümer beim Weiterverkauf
von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die dem Besteller aus der
Weiterveräußerung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware
entstehende Forderung, tritt der Besteller schon jetzt an uns ab, Wir
nehmen die Abtretung schon jetzt an.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen
Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen
könnten. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Vorbehaltsware
auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden
versichern zu lassen.
Wir sind berechtigt, die Befugnis zur Weiterverfügung über die
Vorbehaltsware und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen zu
widerrufen. Wenn der Besteller in Zahlungsrückstand gerät oder Umstände
bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit mindern. Auf unser Verlangen
ist der Besteller verpflichtet, sämtliche zur Einziehung erforderlichen
Angaben über die abgetretenen Forderungen einschließlich der zur
Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und
seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Bei Zahlungsrückstand oder anderem vertragswidrigen Verhalten des
Bestellers sind wir auch ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen, der
Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Zwecks Zurücknahme der Ware
gestattet uns der Besteller unwiderruflich, seine Geschäfts und
Lagerräume ungehindert zu betreten und die Vorbehaltsware mitzunehmen.
Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen
entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der
Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der
dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Erwirbt
der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er uns das
Miteigentum ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Wird die
Vorbehaltsware zusammen mit Vorbehaltswaren anderer Lieferanten
weiterveräußert, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Vermengung, so gilt die oben vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware,
die zusammen mit den anderen Vorbehaltswaren weiterveräußert wird.
Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt uns der
Besteller auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung des
Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen;
wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
F. Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, bei Kaufverträgen die gelieferte Ware
bei Anlieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel
unverzüglich schriftlich mitzuteilen; verdeckte Mängel sind unverzüglich
nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen der Ware sind
in jedem Fall vor Verarbeitung, Benutzung, Weiterveräußerung oder
Einbau der gelieferten Gegenstände schriftlich mitzuteilen und unsere
Weisungen abzuwarten.
Aus Sachmängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware bzw.
des Werkes zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich
beeinträchtigen, kann der Besteller keine Rechte herleiten.
Weist die Ware bei Gefahrenübergang bzw. das Werk bei Abnahme einen
Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und
verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung setzt die Einhaltung der
Betriebsanleitung voraus (u.a. normaler und sachgemäßer Gebrauch der
Tore, regelmäßige Schmierung alle drei Monate, jährliche Überprüfung
durch einen Sachkundigen gemäß UVV, umgehende Benachrichtigung beim
Auftreten von Fehlern).
Sofern die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, in einer vom
Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert
wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des
Preises (Minderung) oder in den Grenzen der folgenden Absätze
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Führt ein Sachmangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem
Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es
sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das
Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir im übrigen nur für den
vertragstypischen Schaden.
Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers
sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand bzw. Werk selbst entstanden sind und für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei
denn, unsere leitenden Angestellten handeln vorsätzlich oder grob
fahrlässig.
lm Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines
schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs.
2, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative
Interesse.
Unberührt bleibt § 478 BGB.
G. Haftungsbeschränkung
Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und
Verarbeitungsmöglichkeiten der von uns gelieferten Produkte erfolgen
nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung, es sei denn uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last.
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und
Pflichtverletzung, mit Ausnahme von Ansprüchen aus von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden
aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sind gegen uns,
unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Vertriebsangehörigen in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es
handelt sich um voraussehbare, typische Schäden aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder die Schäden beruhen auf
vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns,
unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss
unberührt.
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren zwei Jahre ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingend längere
Verjährungsfristen gelten.
H. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht / Fassung
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein
Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten
einschließlich Scheck und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden. Dieser
Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien aus dem Vertrag ergeben, gilt deutsches Recht.
Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2010.
I. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine
andere, der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame
Bestimmung zu ersetzen.